Wir bei NOBIS – Rechtsanwälte für Strafrecht sind ausschließlich im STRAFRECHT tätig. Wir vertreten Sie bundesweit bereits im Ermittlungsverfahren vor der Kripo und der Staatsanwaltschaft (gegebenenfalls vor der Generalstaatsanwaltschaft) und vor allen Strafgerichten (Strafrichter am Amtsgericht, Schöffengericht, Landgericht (große und kleine Strafkammer), Strafsenat am Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
In Spanien haben wir auch eigene Büros und vertreten Sie auch in Spanien in allen STRAFSACHEN. Wir sind vertretungsbefugt vor allen spanischen Strafgerichten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch international.
Erhalten Sie hier Informationen über aktuelle strafrechtliche Gesetzesvorhaben, Einblicke in die anwaltliche Praxis im Bereich der Strafverteidigung und hilfreiche Tipps, falls Sie selber einmal einem Strafverfahren ausgesetzt sind.
Die "Kanzlei NOBIS – Rechtsanwälte für Strafrecht" konzentriert sich alleine auf das Strafrecht. Wir bearbeiten sämtliche Strafdelikte.
In den Bereichen des Sexualstrafrechts, des Strafrechts mit internationalem Bezug, wie EU-Haftbefehlsverfahren, und im Bereich Strafverfahren in Spanien sind wir so aufgestellt, dass in diesen Bereichen jeweils die Strafverteidiger für Sie tätig werden, die nahezu ausschließlich in diesen Bereichen tätig sind. Durch diese radikale Schwerpunktsetzung können wir uns ganz auf die Materie konzentrieren.
Zudem bearbeiten wir in diesen Tätigkeitsbereichen Ihre Fälle fast ausnahmslos im Team. Es hat sich bei uns bewährt, Strafverteidigungen in diesen Bereichen im Team durchzuführen und wir sind stolz, die Bearbeitung dieser Fälle auch im Team Ihnen anbieten zu können.
Wir können Ihnen an mehreren Standorten Termine anbieten, arbeiten aber intern kanzleiübergreifend, was sich als ein großes „Plus“ herausgestellt hat. Auch abseits unserer Büros sind wir für Sie bundesweit und sogar international tätig. In unseren spanischen Außenstellen bearbeiten wir die Fälle mit Bezug zum spanischen Strafrecht.
Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde und können daher nicht zu uns kommen? Dann kommen wir zu Ihnen – egal, wo auf der Welt Sie sich aufhalten!
Basierend auf 151 nationalen Bewertungen (Anwalt.de, Google Maps, GoLocal, 11880, ...) sowie 89 internationalen Bewertungen | Stand: 01. März 2023
"Herr Rechtsanwalt Nobis hat mich mit viel Fachwissen sachlich und souverän verteidigt. Die Zeit des Strafverfahrens war die schwerste Zeit in meinem Leben, aber ich wusste, dass ich mit Herrn RA Nobis einen hervorragenden Strafverteidiger an meiner Seite hatte, der mir stets viel Halt gab. Letztlich konnte Herr RA Nobis mit seinem Team so gravierende Widersprüche in den Aussagen des angeblichen Opfers herausarbeiten, dass das Urteil mit einem Freispruch endete. Selbst die Staatsanwaltschaft hat im Plädoyer einen Freispruch beantragt. Einen großen Dank an Herrn Rechtsanwalt Nobis und seinem Team!"
Oliver H.
Rezension aus 2023
"Vertrauensvoll habe ich mich an das Team der Kanzlei Nobis gewandt und wurde hier ausführlich und rechtssicher beraten. Ich bin mit dem gesamten Ablauf mehr als zufrieden."
Hans K.
Rezension aus 2020
Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS unverbindlich in Verbindung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zum vermutlichen Ablauf Ihres Falles sowie zu den Honoraren von unseren Rechtsanwälten für Strafrecht.
Anfrage stellenHausdurchsuchung oder Festnahme? Sie erreichen die Kanzlei NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht in Notfällen rund um die Uhr unter +49 179 590 46 22. Bitte wählen Sie diese Nummer nur bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder in vergleichbaren Situationen. In allen anderen Fällen sind wir zu unseren Bürozeiten unter der zentralen Telefonnummer 02163 - 57 20 970 zu erreichen.