Mandatsübernahme – so übernehmen wir Ihren Fall

Sie haben Post von der Polizei erhalten oder sind anderweitig mit einer Ermittlungsmaßnahme konfrontiert und suchen nun einen Rechtsanwalt für Strafrecht? Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf der Mandatsübernahme sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen – so übernehmen wir Ihren Fall!

  1. Kontaktaufnahme

    Ihr erster Kontakt zur Kanzlei NOBIS kann auf dem Weg Ihrer Wahl erfolgen - per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail.

  2. Erstberatung

    Bei einem ersten unverbindlichen Gespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt teilen Sie Ihr Anliegen mit, sodass wir einen Eindruck vom Sachverhalt bekommen können.

  3. Honorarvereinbarung

    Nachdem wir Sie ausführlich über die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG und über unsere hiervon abweichenden Honorare aufgeklärt haben, schicken Ihnen eine Strafprozessvollmacht sowie eine transparente Honorarvereinbarung zu, die Sie je nach Ihrer Entscheidung unterzeichnen.

  4. Beginn der Tätigkeit

    Wir beantragen Akteneinsicht und unternehmen alle notwendigen Schritte, um Sie bei den Ermittlungsbehörden und vor Gericht optimal zu vertreten.

Häufige Fragen

Muss ich mich bei der Polizei zum Tatvorwurf äußern?

Nein. Dies wird in aller Regel auch nicht empfohlen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte sollte nach sorgfältiger Überlegung erwogen werden, sich zur Sache zu äußern. Es ist ratsam, sich bereits ab dem ersten Kontakt zur Polizei durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der dann Akteneinsicht beantragt.

Das ist bei der Versicherung zu erfragen. Wir rechnen unsere Tätigkeiten anhand unserer transparenten Honorarvereinbarungen aber grundsätzlich nur mit Ihnen selber ab.

In ausgewählten Fällen sind wir auch im Bereich der Nebenklagevertretung tätig. Sprechen Sie uns gern an.

Unverbindliche Anfrage

Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS in Verbindung und erhalten Sie einen ersten Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten für Sexualstrafrecht.

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