Inhaftiert im Ausland: Vorteile einer Haftverbüßung in Deutschland

Eine Festnahme im Ausland stellt Betroffene und deren Angehörige vor enorme rechtliche und persönliche Herausforderungen. Unbekannte Rechtssysteme, Sprachbarrieren und oftmals deutlich strengere Haftbedingungen können die Situation erheblich verschärfen. In vielen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, eine im Ausland verhängte Freiheitsstrafe weitgehend oder teilweise in Deutschland zu verbüßen. Dies kann erhebliche Vorteile mit sich bringen.

Festnahme und Strafverfolgung im Ausland – eine Ausnahmesituation

Wird eine deutsche Staatsangehörige oder ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland festgenommen, richtet sich das weitere Verfahren zunächst nach dem Recht des jeweiligen ausländischen Staates, wobei internationale Vorschriften und internationale Abkommen das ausländische Recht ergänzen oder durchbrechen können. Die Haftbedingungen, die Dauer der Untersuchungshaft sowie die Rechte der Inhaftierten unterscheiden sich dabei teilweise erheblich von deutschen Standards. Auch der Zugang zu Verteidigung, medizinischer Versorgung oder familiäre Kontakte sind nicht immer gewährleistet.

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung stellt sich häufig die Frage, ob die Haft im Ausland vollständig verbüßt werden muss oder ob eine Überstellung nach Deutschland möglich ist.

Die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe in Deutschland zu vollstrecken, ergibt sich aus internationalen Abkommen, zum Beispiel:

  • dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen des Europarates
  • bilateralen Staatsverträgen
  • sowie ergänzenden Regelungen im deutschen Recht (u. a. §§ 48 ff. IRG)

Voraussetzung ist in der Regel, dass:

  • ein rechtskräftiges Urteil vorliegt,
  • eine anerkannte Übersetzung des Urteils in die deutsche Sprache vorliegt,
  • der Verurteilte deutscher Staatsangehöriger ist oder einen engen Bezug zu Deutschland hat,
  • sowohl der Urteilsstaat als auch Deutschland der Überstellung zustimmen,
  • und der Verurteilte selbst einen entsprechenden Antrag stellt.

Vorteile einer Haftverbüßung in Deutschland

Die Überstellung in den deutschen Strafvollzug kann für Betroffene zahlreiche Vorteile haben:

1. Humanere Haftbedingungen
Der deutsche Strafvollzug orientiert sich am Resozialisierungsgedanken. Unterbringung, medizinische Versorgung und Hygienestandards entsprechen in der Regel deutlich höheren Maßstäben als in vielen anderen Staaten.

2. Nähe zu Familie und sozialem Umfeld
Die Haft in Deutschland ermöglicht regelmäßige Besuche von Angehörigen und erleichtert den Kontakt zur Familie erheblich – ein wichtiger Faktor für die psychische Stabilität und spätere Wiedereingliederung.

3. Vollstreckungsrechtliche Vorteile
In Deutschland gelten transparente Regelungen zu:

  • Haftlockerungen
  • Offener Vollzug
  • vorzeitiger Entlassung auf Bewährung
  • Anrechnung von Untersuchungshaft
  • Vollzugsplänen und Therapieangeboten

Unter Umständen kann die Reststrafdauer günstiger sein als im Urteilsstaat.

4. Bessere Verteidigungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten
Betroffene können sich auf ein vertrautes Rechtssystem stützen und haben besseren Zugang zu anwaltlicher Beratung, insbesondere im Hinblick auf Vollstreckungsfragen oder Bewährungsentscheidungen.

Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Haftüberstellung nach Deutschland möglich ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Bereits unmittelbar nach einer Festnahme im Ausland können anwaltliche Maßnahmen entscheidend dafür sein, spätere Überstellungsoptionen offen zu halten und formale Fehler zu vermeiden.

Die Kanzlei „NOBIS – Rechtsanwälte für Strafrecht“ kann für Sie

  • die Kommunikation mit in- und ausländischen Behörden übernehmen,
  • die Kommunikation über unsere Kooperationsanwälte (weltweit) oder durch unsere eigenen Anwälte (Spanien) mit den ausländischen Behörden übernehmen,
  • die Voraussetzungen für eine Überstellung prüfen,
  • Anträge vorbereiten und begleiten im Ausland (weltweit) und in Deutschland und Spanien über unsere eigenen Anwälte stellen,
  • und die Interessen der Betroffenen sowohl im Ausland als auch gegenüber deutschen Behörden vertreten.

Die Möglichkeit der Haftüberstellung nach Deutschland bietet für viele Betroffene erhebliche rechtliche und persönliche Vorteile. Entscheidend ist jedoch eine frühzeitige, fundierte anwaltliche Beratung im internationalen Strafrecht. Hierfür sind wir bei NOBIS – Rechtsanwälte für Strafrecht mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Strafrecht bestens vorbereitet.

Erfahrungsberichte von im Ausland inhaftierten Mandanten

In einem separaten Beitrag haben wir Erfahrungsberichte von Mandanten gesammelt, die im Ausland inhaftiert waren und durch die erfolgreiche Arbeit unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Teilstrafen in Deutschland verbüßen konnten.