Die Freiheit ist ein extrem hohes Gut. Welch hohes Gut die „Freiheit“ ist, weiß man insbesondere zu schätzen, wenn einem diese Freiheit durch Haft genommen wird. Hier berichten einige unserer Mandanten, die im Ausland inhaftiert waren.
Die Verbüßung einer Haftstrafe stellt eine Extremsituation für den Inhaftierten selbst, aber auch für seine Familie dar. Keine Haftstrafe und keine Haftanstalt ist schön.
Wenn dann aber die Strafhaft im Ausland in der entsprechenden ausländischen Haftanstalt verbüßt werden muss, stellt dies nochmals eine erhöhte Belastung dar. Wir vertreten und helfen Ihnen anwaltlich insbesondere dabei, die ausländische Haftstrafe in Deutschland zu verbüßen (Strafvollstreckung einer ausländischen Verurteilung in Deutschland) und bzw. oder aus der Haft im Ausland entlassen zu werden.
Einige unserer Mandanten teilten uns folgende Erfahrungen in Haftanstalten in Ausland mit:
Damals wurde ich überraschend am Flughafen in Istanbul inhaftiert. Plötzlich stand ich in einem Land, in das ich nur zum Urlauben gereist war, vor Gericht und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.
Sechs grauenhafte Monate verbrachte ich in Istanbul in Haft. Die Zeit war schrecklich und die Bedingungen vor Ort kaum auszuhalten. Hinzu kam der fehlende Kontakt zu meiner Familie. Rechtsanwalt Nobis hat es geschafft, mich aus dieser menschenunwürdigen Situation herauszuholen. Ich wurde entlassen, doch bis heute fühlt es sich an, als hätte ich weit länger als sechs Monate dort verbracht.
Diese Erfahrung wünsche ich wirklich niemandem!
Für die meisten Menschen ist Dubai ein Ort des Luxus und eine schillernde Welt, die sich zu besuchen lohnt. Doch leider gilt dies nicht, wenn man dort in Haft sitzt.
Dubai präsentiert sich als sichere Stadt mit Kameras an nahezu jeder Ecke. Im Gefängnis gibt es diesen Schutz für die Häftlinge jedoch nicht. Sie sind dort wie Freiwild und Menschenrechte existieren hier schlichtweg nicht. Ich habe Grausames gesehen, das ich nie vergessen werde: Wärter, die auf Häftlinge einschlugen und ihre Macht ausspielten. Ich selbst habe diese Zeit glücklicherweise körperlich heil und unversehrt überstanden, jedoch war sie, neben den ohnehin erschwerten Bedingungen einer Haft, von Angst geprägt.
Ich bin unfassbar dankbar, nun wieder frei zu sein, und schätze meine Freiheit unglaublich.
Vier Monate lang habe ich in Polen in einem Gefängnis verbracht, bevor ich dank Rechtsanwalt Nobis in ein deutsches Gefängnis überführt wurde. In der deutschen Haftanstalt musste ich noch weitere zwei Jahre verbüßen, doch diese fühlten sich kürzer an als die 4 Monate in Polen.
In Polen waren die hygienischen Bedingungen ekelerregend, meine Zelle war winzig und ich hatte nur dann Tageslicht, wenn die Sonne besonders stark schien. Manchmal durfte ich etwas über den Hof laufen, um zumindest etwas Bewegung zu bekommen, doch das war nicht die Regel.
Ich musste am eigenen Leib erfahren, dass es innerhalb Europas keine gleichen Mindestanforderungen an die Unterbringung von Inhaftierten gibt.
Eine Haftstrafe bleibt eine Haftstrafe, jedoch kann ich ganz deutlich sagen: Die Haftstrafe in Deutschland war bei weitem erträglicher und der Umgang mit den Menschen respektvoller. Ich hoffe inständig, keine weiteren Erfahrungswerte sammeln zu müssen, doch kann ich klar sagen: Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Haftanstalten – und das auch innerhalb der EU.
Ein Angehöriger ist im Ausland inhaftiert? Wir unterstützen Sie bei dem Anliegen, eine Überstellung nach Deutschland zu erreichen.
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