Rechtsanwälte für Verkehrsstrafrecht

Immer wieder sind Verkehrsteilnehmer auch strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Wir stehen dabei an Ihrer Seite.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst zahlreiche Delikte, die im Straßenverkehr begangen werden können. Diese erfordern eine fundierte Kenntnis der Rechtslage und eine sorgfältige Verteidigung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite.

Standorte unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei ist in Deutschland und Spanien an verschiedenen Standorten vertreten, um Ihnen stets nahe zu sein und eine optimale Betreuung zu gewährleisten. In Deutschland finden Sie uns in:

Unsere spanischen Büros befinden sich in:

Unser Leistungsspektrum im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht deckt eine Vielzahl von Delikten ab, die unterschiedliche Verteidigungsstrategien erfordern. Zu diesen Delikten gehören:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Kompetente Verteidigung und Beratung

Unser erfahrenes Team von Strafverteidigern unterstützt Sie von der ersten polizeilichen Befragung bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus bei Berufungen und Revisionen. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserem hohen Engagement setzen wir uns für Ihre Rechte ein und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die genau auf Ihre Situation abgestimmt ist.

Internationale Erfahrung

Dank unserer Büros in Madrid und Valencia können wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Fällen kompetent vertreten. Die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Standorten in Deutschland und Spanien ermöglicht eine nahtlose Betreuung auch in komplexen internationalen Angelegenheiten.

Persönliche und vertrauensvolle Betreuung

Ein Verfahren im Verkehrsstrafrecht kann eine erhebliche Belastung darstellen. Daher legen wir besonderen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung. In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und klären Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Unverbindliche Anfrage

Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS unverbindlich in Verbindung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zum vermutlichen Ablauf Ihres Falles sowie zu den Honoraren von unseren Rechtsanwälten für Strafrecht.

Anfrage stellen

Hausdurchsuchung oder Festnahme? Sie erreichen die Kanzlei NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht in Notfällen rund um die Uhr unter +49 179 590 46 22. Bitte wählen Sie diese Nummer nur bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder in vergleichbaren Situationen. In allen anderen Fällen sind wir zu unseren Bürozeiten unter der zentralen Telefonnummer 02163 - 57 20 970 zu erreichen.