Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht regelt Strafverfahren, die sich gegen Jugendliche und Heranwachsende richten.

Mit unserer Erfahrung und unserem Verständnis für die Besonderheiten des Jugendstrafrechts stehen wir Jugendlichen und Heranwachsenden kompetent zur Seite.

Unsere Standorte

Unsere Kanzlei ist an mehreren Standorten in Deutschland und Spanien vertreten, um Ihnen eine umfassende Betreuung zu ermöglichen. Sie finden uns in:

In Spanien sind wir präsent in:

Unser Engagement im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht regelt die strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber jugendlichen und heranwachsenden Tätern. Es zielt darauf ab, neben der Bestrafung auch erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken. Zu den häufigsten Delikten im Jugendstrafrecht gehören:

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Raub (§ 249 StGB)
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Kompetente Verteidigung und Beratung

Unser erfahrenes Team von Strafverteidigern ist auf die Besonderheiten des Jugendstrafrechts spezialisiert. Wir begleiten Sie und Ihre Familie durch alle Phasen des Verfahrens, von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis hin zu möglichen Berufungen und Revisionen. Wir setzen uns einfühlsam und engagiert für Ihre Rechte ein und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Internationale Erfahrung

Dank unserer Standorte in Madrid und Valencia können wir auch bei grenzüberschreitenden Fällen mit jugendstrafrechtlichem Bezug kompetent agieren. Die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Büros in Deutschland und Spanien gewährleistet eine umfassende und effektive Betreuung.

Persönliche Betreuung und Vertrauen

Das Jugendstrafrecht stellt für Jugendliche und ihre Familien eine besondere Herausforderung dar. Daher legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung. In einem ersten Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und Sie über Ihre Rechte und Optionen umfassend aufzuklären.

Unverbindliche Anfrage

Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS unverbindlich in Verbindung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zum vermutlichen Ablauf Ihres Falles sowie zu den Honoraren von unseren Rechtsanwälten für Strafrecht.

Anfrage stellen

Hausdurchsuchung oder Festnahme? Sie erreichen die Kanzlei NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht in Notfällen rund um die Uhr unter +49 179 590 46 22. Bitte wählen Sie diese Nummer nur bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder in vergleichbaren Situationen. In allen anderen Fällen sind wir zu unseren Bürozeiten unter der zentralen Telefonnummer 02163 - 57 20 970 zu erreichen.