Wir waren bereits in einer Vielzahl von Verfahren im Betäubungsmittel-Kontext tätig.
Ein bedeutender Bereich unseres Leistungsspektrums ist das Betäubungsmittelstrafrecht. Mit unserer umfassenden Expertise und jahrelangen Erfahrung stehen wir Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.
Unsere Kanzlei ist an mehreren Standorten in Deutschland und Spanien vertreten, um Ihnen stets in Ihrer Nähe zur Verfügung zu stehen. Unsere deutschen Büros befinden sich in:
In Spanien finden Sie uns in:
Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln. Dazu gehören unter anderem:
Unser erfahrenes Team von Strafverteidigern unterstützt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung und Revision sind wir an Ihrer Seite. Wir setzen uns mit Entschlossenheit und Fachwissen für Ihre Rechte ein und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Dank unserer Büros in Madrid und Valencia können wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kompetent beraten und vertreten. Die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Standorten in Deutschland und Spanien gewährleistet eine nahtlose Betreuung auch in komplexen internationalen Fällen.
Wir wissen, dass ein Strafverfahren eine belastende Situation darstellt. Daher legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung. In einem ersten Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und klären Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Kontaktieren Sie uns gerne. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.