Rechtsanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht

Wir waren bereits in einer Vielzahl von Verfahren im Betäubungsmittel-Kontext tätig.

Ein bedeutender Bereich unseres Leistungsspektrums ist das Betäubungsmittelstrafrecht. Mit unserer umfassenden Expertise und jahrelangen Erfahrung stehen wir Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.

Unsere Standorte

Unsere Kanzlei ist an mehreren Standorten in Deutschland und Spanien vertreten, um Ihnen stets in Ihrer Nähe zur Verfügung zu stehen. Unsere deutschen Büros befinden sich in:

In Spanien finden Sie uns in:

Unsere Kompetenzen im Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln. Dazu gehören unter anderem:

  • Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln
  • Handel und Schmuggel
  • Herstellung und Anbau
  • Einfuhr und Ausfuhr
  • Verschreibung und Abgabe durch Ärzte und Apotheker

Kompetente Beratung und Vertretung

Unser erfahrenes Team von Strafverteidigern unterstützt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung und Revision sind wir an Ihrer Seite. Wir setzen uns mit Entschlossenheit und Fachwissen für Ihre Rechte ein und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie.

International tätig

Dank unserer Büros in Madrid und Valencia können wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kompetent beraten und vertreten. Die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Standorten in Deutschland und Spanien gewährleistet eine nahtlose Betreuung auch in komplexen internationalen Fällen.

Ihr Vertrauen ist unser Antrieb

Wir wissen, dass ein Strafverfahren eine belastende Situation darstellt. Daher legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung. In einem ersten Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und klären Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Kontaktieren Sie uns gerne. Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Unverbindliche Anfrage

Setzen Sie sich jetzt mit der Kanzlei NOBIS unverbindlich in Verbindung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zum vermutlichen Ablauf Ihres Falles sowie zu den Honoraren von unseren Rechtsanwälten für Strafrecht.

Anfrage stellen

Hausdurchsuchung oder Festnahme? Sie erreichen die Kanzlei NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht in Notfällen rund um die Uhr unter +49 179 590 46 22. Bitte wählen Sie diese Nummer nur bei Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder in vergleichbaren Situationen. In allen anderen Fällen sind wir zu unseren Bürozeiten unter der zentralen Telefonnummer 02163 - 57 20 970 zu erreichen.